Über uns
Garten- und Landschaftsbau Onno Sitnikow
Fachkompetenz und Leidenschaft seit 2021
Seit Januar 2021 steht der Betrieb Garten- und Landschaftsbau Onno Sitnikow für Qualität und Fachkompetenz im Bereich Garten- und Landschaftsbau. Unser Team besteht aus ausgebildeten Gärtnern und Meistern der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, die ihr Handwerk von Grund auf gelernt haben. Unterstützt werden wir durch eine erfahrene Steuerfachkraft, die im Büro den Kundenkontakt und die Buchführung übernimmt.
Als Mitglied im Verband Garten, Landschaft und Sportplatzbau e.V. verpflichten wir uns zu höchsten Standards in der Ausführung unserer Arbeiten. Diese Mitgliedschaft garantiert Ihnen nicht nur unser umfassendes Know-how, sondern auch Kreativität, Zuverlässigkeit und Sicherheit bei jedem Projekt. Wir setzen auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden, um individuelle Wünsche und Ideen in die Tat umzusetzen.
Mein Team und ich freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen viele spannende Projekte zu realisieren und Ihren Garten zu einem einzigartigen Ort zu machen.

Unsere Referenzen
FAQ
Brauche ich eine Genehmigung, um einen Baum auf meinem Grundstück fällen zu lassen?
Ja, mitunter ist eine Genehmigung erforderlich, um einen Baum fällen zu lassen. Geregelt wird das unter anderem in der Baumschutzsatzung, die von der zuständigen Gemeinde erlassen wird.
Dürfen Bäume ganzjährig gefällt werden?
Koniferen dürfen ganzjährig gefällt werden. Laubbäume dürfen nur zwischen Oktober und Februar gefällt werden.
Welche Vorteile bringt die Seilklettertechnik beim Fällen eines Baumes?
In den Gärten dichtbebauter Ortslagen müssen Bäume beim Fällen oft stückweise abgetragen werden. Der Einsatz von Hebebühnen und anderem schweren Gerät ist aus Platzmangel oft nicht möglich. Die Seilklettertechnik ermöglicht eine Fällung ohne schweres Gerät, da direkt im Baum gearbeitet wird.
Wie kann ich ein Ufer befestigen?
Eine Uferbefestigung lässt sich auf unterschiedliche Arten durchführen. Bepflanzungen können ebenso genutzt werden wie Flechtmatten oder Steinpackungen.
Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Uferbefestigung?
Je nachdem, für welche Art der Uferbefestigung Sie sich entscheiden, kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Für abgeschrägte, bepflanzte Uferbefestigungen ist keine Genehmigung erforderlich, für Uferbefestigungen, die als Bauwerk gelten, benötigen Sie eine Genehmigung. Bereits bestehende Elemente dürfen ohne Genehmigung repariert werden.